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Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen

Zu dieser Emittentengruppe zählen die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen (Hausbrand und Kleinverbraucher - Gewerbe, Handel und Dienstleistungen) im Geltungsbereich der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen).

Die nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen stellen bei den anorganischen und organischen Gasen und Dämpfen noch immer eine wesentliche Emissionsquelle in Sachsen-Anhalt dar. Auch bei den Treibhausgasen besitzen sie eine große Bedeutung. Seit dem Jahr 1990 konnten insbesondere durch Anlagenerneuerungen bzw. -stilllegungen und durch Brennstoffumstellungen bereits wesentliche Reduzierungen der Endenergieverbräuche sowie Emissionsverringerungen erreicht werden.

Im Jahr 2000 wurde ein Energie- und Emissionskataster des Landes Sachsen-Anhalt für nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen erstellt. Eine Fortschreibung des landesweiten Katasters erfolgte im Jahr 2012. Somit liegen Daten auf der Gemeinde- und Landkreisebene Sachsen-Anhalts zu den eingesetzten Feuerungsanlagen, brennstoffbezogenen Energieverbräuchen und den damit verbundenen Emissionen für verschiedene Luftschadstoffe vor.

Informationen und Ergebnisse können den nachfolgenden Endberichten entnommen werden:

letzte Aktualisierung: 03.07.2019

letzte Aktualisierung: 05.07.2019