Europäische Gesetzgebung
Innerhalb der Europäischen Union gelten einheitliche Kriterien für die Begrenzungen der Schadstoffemissionen bei der Zulassung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden.
Die zu erfüllenden Mindestanforderungen werden nach entsprechender Fahrzeugkategorie in Grenzwertstufen festgeschrieben, die sich einerseits am Stand der Technik, aber auch andererseits an dem Wissensstand über die Wirkungen der einzelnen Luftschadstoffe und den daraus abzuleitenden Maßnahmen orientieren.
Die Grenzwerte und die dazugehörigen Messvorschriften sind in EU-Richtlinien niedergelegt.
letzte Aktualisierung: 03.07.2019